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„Wir haben dann einfach weitergemacht“
Von unserem Redaktionsmitglied Norbert SeyboldMOSBACH/TAUBERBISCHOFSHEIM. Im Großen Sitzungssaal des Landgerichts ist es mucksmäuschenstill,
nur gelegentlich hört man einen der Zuhörer tief die Luft einsaugen: Leitende
Oberstaatsanwältin O’Donnoghue verliest die Anklageschrift und trägt die brutalen Einzelheiten
über die letzten Stunden im Leben der zur Tatzeit 30-jährigen Corinna
W. vor.Die drei Angeklagten, am besagten 3. August 19, 22 und 24 Jahre alt, sitzen mit gesenkten Köpfen neben
ihren Verteidigern. Das Verfahren findet vor der Großen Jugendkammer als Schwurgericht unter Vorsitz
vom Landgerichtspräsident Ernst-Ludwig Mißler statt. Als Nebenkläger sind die Eltern der Getöteten vertreten.
Der Anlass zu dem späteren Geschehen am 3. August in Tauberbischofsheim war eher nichtig, ergibt sich im Verlauf der Beweisaufnahme:
200 Euro sollte ein Bekannter der später Getöteten schulden, das Geld oder der Gegenwert sollte durch einen Einbruch in dessen
Wohnung beschafft werden. Nachdem die später getötete Corinna W. einräumte, dass es eigentlich nur um 25 Euro gegangen sei, eskalierte das
Geschehen. Die Angeklagten versuchten nun, Corinna W. einzuschüchtern, damit sie über den Einbruch dicht hielt.

Schließlich sei die junge Frau geschlagen und auf eine Wiese an der Tauber mitgenommen worden. Dort sei sie weiter misshandelt und
ins Gesicht und gegen ihren Körper getreten worden. Stefan G. habe dann auf die am Boden Liegende uriniert und das Geschehen mit seinem
Handy aufgenommen. Nach weiteren Misshandlungen und einer Pause, in der Bier geholt wurde , habe der Angeklagte Michael S. schließlich mit seinem Messer der
Frau verschiedene Verletzungen zugefügt, sie gemeinsam mit den anderen in die Tauber gerollt und am Ende den Kopf mit einem Stock unter
Wasser gedrückt, um alle Spuren zu verwischen.

Sowohl Michael S. als auch Martin S. haben keinen qualifizierten Schulabschluss. Irgendwann habe man eben angefangen „Scheiße zu machen“. Michael S. gab an, nach
abgebrochener Lehre erst einmal „nur noch Party“ gemacht zu haben. Bei allen drei Angeklagten waren auch immer wieder Alkohol, und Drogen im Spiel. Michael S. hat bereits
ein Jahr Jugendstrafe verbüßt. Strafrechtlich noch ein unbeschriebene Blatt ist der zur Tatzeit 24-jährige Stefan G. In einer persönlichen Erklärung gab Martin S. an, dass ihm
alles zutiefst leid tue. „Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdrehen.“ Die Tat selbst gaben alle drei in weiten Teilen zu.

Sie seien alle drei ausgerastet, als klar wurde, dass es nur um 25 Euro gegangen sei, so Stefan G. An der Tauber sei das Geschehen weiter eskaliert.
Man sei um die junge Frau herumgestanden und habe sie angeschrien und – auch ins Gesicht – getreten. Schließlich habe man gemeinsam Bier getrunken und „dann
einfach weiter gemacht“. Schließlich habe Michael S. gesagt, „bringen wir sie um“, so die Aussage von Martin S. Michael S. und Stefan G. hätten die junge Frau
schließlich in die Tauber gerollt, so der dritte Angeklagte, Michael S. habe sie schließlich mit einem Stock unter Wasser gedrückt. Gemeinsam mit den beiden anderen jungen
Männern, Stefan S. und André B, sei man dann geflohen und habe an der Laurentiuskapelle „einen Pakt geschlossen, nichts zu verraten.“ Nach eigenen Angaben habe Stefan
S., dessen Verfahren wie das gegen André B. abgetrennt worden war, die drei Anderen aufgefordert, mit den Misshandlungen aufzuhören. Nachdem diese drei Männer
schließlich vom Tatort zurückgekommen seien, hätte sie gejubelt „wir haben sie platt gemacht.“ Er habe während der Misshandlungen am Radweg gesessen und weggeschaut, so André B. Auch er
gab an, dass die anderen mit ihrer Tag geprahlt hätten. Da es keine weiteren Tatzeugen gibt, bezeichnete es Vorsitzender Mißler als Aufgabe des
Gerichts, herauszufinden, inwieweit die Täter unter Alkohol oder Drogen standen. Die Aussagen der vielen Zeugen, die mit den Angeklagten nach der Tat zu tun hatten, stimmten
darin überein, dass zwar Alkohol im Spiel war, die Angeklagten aber nicht betrunken waren. Zur Klärung dieser Fragen soll auch Sachverständiger beitragen.

Die Verhandlung vor dem Landgericht wird am Montag, 10. und Montag, 17. Dezember fortgesetzt.

Fränkische Nachrichten vom 07.12.2007

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