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Ewig hinter Schloss und RiegelBerlin. Junge Schwerstkriminelle müssen künftig in besonderen Fällen auch nach Ablauf ihrer Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die nachträgliche „Sicherungsverwahrung“ von Jugendli
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20. Juli 2007 von Timo